Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Vermitteln von Abschlüssen von Versicherungsverträgen als Versicherungsmakler und/oder als Versicherungsvertreter, das Vermitteln von Abschlüssen von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume als Immobilienmakler, das Vermitteln von Abschlüssen von Kredit- und/oder Darlehensverträgen und das Vermitteln von Abschlüssen von Beitrittsverträgen zu Fonds (-gesellschaften)
einschließlich des Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, solange hierfür keine Erlaubnis nach dem KWG erforderlich ist. Ferner ist die Hausverwaltung von gewerblichen Räumen und Wohnräumen Gegenstand des Unternehmens.