| Gegenstand | Das Vermitteln von Abschlüssen von Versicherungsverträgen als Versicherungsmakler und/oder als Versicherungsvertreter, das Vermitteln von Abschlüssen von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume als Immobilienmakler, das Vermitteln von Abschlüssen von Kredit- und/oder Darlehensverträgen und das Vermitteln von Abschlüssen von Beitrittsverträgen zu Fonds (-gesellschaften)
einschließlich des Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, solange hierfür keine Erlaubnis nach dem KWG erforderlich ist. Ferner ist die Hausverwaltung von gewerblichen Räumen und Wohnräumen Gegenstand des Unternehmens. |