| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Vorschriften des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der
öffentlichen Gesundheitspflege gem. § 52 Nr. 3 AO, der Jugend- und Altenhilfe gem. § 52 Nr. 4 AO, Berufsbildung gem. § 52 Abs.2 Nr.7 AO, des Wohlfahrtswesens gem. § 52 Abs. 9 AO sowie die selbstlose Unterstützung der in § 53 AO bezeichneten Personen. Diese Zwecke werden verwirklicht im planmäßigen Zusammenwirken mit Gesellschaften des DIAKO-Verbundes und mit anderen Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, insbesondere durch die Erbringung von Servicedienstleistungen, wie z.B. Reinigungsdienstleistungen, Hygienedienstleistungen, Sicherheitsdienstleistungen, Logistik, Hol- und Bringdienste für Personen und Material, Arbeiten in der Zentralspüle, Bettenaufbereitung, Speisenverteilung, EDV-Service-Dienstleistungen, Hausmeisterdienstleistungen und weitere hiermit in Zusammenhang stehende Aufgaben und Tätigkeiten für Krankenhäuser, Pflegeheime, Rehabilitationseinrichtungen, Seniorenheime, Sozialstationen, Kindertagestätten, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, ambulante Krankenstationen und mildtätigen Gesellschaften für den Bereich Wohnen mit Service. Die Gesellschaften, mit denen zur gemeinsamen Verwirklichung der obengenannten Zwecke planmäßig zusammengewirkt wird, und die Art und Weise des Zusammenwirkens sind in der Anlage innerhalb des Gesellschaftsvertrages dargestellt.
Die Gesellschaft kann Nebeneinrichtungen und flankierende Einrichtungen unterhalten und betreiben. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienlich sind. Sie darf zu diesem Zweck auch selbstständige Gesellschaften errichten oder sich an solchen beteiligen. |