| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe gern. § 52 Nr. 4 AO und des Wohlfahrtswesens gem. § 52 Nr. 9 AO sowie die selbstlose Unterstützung der in § 53 AO bezeichneten Personen. Diese Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Bereitstellung und Erbringung von Leistungen der ambulanten, teilstationären und nachstationären Versorgung für Kranke, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen sowie für alte und hilfsbedürftige Menschen. Die Zwecke werden auch verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit Gesellschaften des DIAKO-Verbundes und mit anderen Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Die Gesellschaften, mit denen zur gemeinsamen Verwirklichung der obengenannten Zwecke planmäßig zusammengewirkt wird, und die Art und Weise des Zusammenwirkens sind in der Anlage dargestellt. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. |