| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Errichtung, der An- und Verkauf, die Vermietung, Verpachtung und sonstige Nutzung und Verwaltung von Grundbesitz und Anteilen an Gesellschaften, die Beteiligung an anderen Gesellschaften sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holding sowie die Errichtung, der Erwerb und der Betrieb von Photovoltaikanlagen auf eigenen oder fremden Gebäuden oder Anlagen. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen und Gesellschaften - auch mit einem abweichenden Unternehmensgegenstand - errichten, erwerben, sich an solchen beteiligen, bei ihnen die persönliche Haftung übernehmen und deren Geschäfte führen . Ausgenommen sind jedoch solche Tätigkeiten, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen. |