Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Die Planung, die Erschließung, die Herstellung und der Betrieb von Energieanlagen, die Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung von Gesellschaften sowie die Vornahme allen diesem Zweck förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte.