| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch Erwerb und Verwaltung von Immobilien, Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen. Die Gesellschaft darf ihre Geschäfte im In- und Ausland betreiben, Zweigniederlassungen errichten und gleiche oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin. |