| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Vorschriften des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe gem. § 52 Nr. 4 AO und des
Wohlfahrtswesens gem. § 52 Nr. 9 AO sowie die selbstlose Unterstützung der in § 53 AO bezeichneten Personen. Diese Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Unterhaltung und den Betrieb einer ambulanten und nachstationären Behandlungs-, Pflege-, Betreuungs- und Rehabilitationseinrichtung für hilfebedürftige, kranke, behinderte und ältere Menschen. Die Zwecke werden auch verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit Gesellschaften des DIAKO-Verbundes und mit anderen Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Die Gesellschaften, mit denen zur gemeinsamen Verwirklichung der obengenannten Zwecke planmäßig zusammengewirkt wird, und die Art und Weise des Zusammenwirkens sind in der Anlage innerhalb des Gesellschaftsvertrages dargestellt.
Die Gesellschaft kann Nebeneinrichtungen und flankierende Einrichtungen unterhalten und betreiben. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienlich sind. Sie darf zu diesem Zweck auch selbstständige Gesellschaften errichten oder sich an solchen beteiligen. |