| Gegenstand | 1. Zweck des Unternehmens ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, besonders der Kinder- und Jugendhilfe, der Betreuung, Bildung und Erziehung sowie die selbstlose Unterstützung des in § 53 Abgabenordnung (AO) genannten Personenkreises. Verwirklicht wird der Unternehmenszweck mit Zweckbetrieben im Sinne der Abgabenordnung, insbesondere mit der Errichtung und dem Betrieb, der Übernahme der Betriebsträgerschaft und der Förderung von Einrichtungen und Diensten aller Bereiche der gemeinnützigen Arbeit, insbesondere der
- Kindertages- und Freizeitstätten sowie stationäre und ambulante Dienstleistungsangebote der Jugendhilfe,
- bedarfsgerechten bzw. zielgruppenspezifischen Betreuungsangeboten,
- psychosozialen Betreuung und Beratung von Kindern, Jugendlichen und Eltern,
- Beschäftigungsförderung sowie der beruflichen Qualifizierung und sozialen Wiedereingliederung,
- eigene Dienstleistungen auf dem Gebiet der Aus- und Weiterbildung in den oben genannten Arbeitsfeldern. |