| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Beteiligung an anderen Gesellschaften. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen und Gesellschaften - auch mit einem abweichenden Unternehmensgegenstand - errichten, erwerben, sich an solchen beteiligen, bei ihnen die persönliche Haftung übernehmen und deren Geschäfte führen. Ausgenommen sind jedoch solche Tätigkeiten, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen. |