| Gegenstand | Der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Grundstücken für eigene Rechnung und alle hiermit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, soweit sie nicht erlaubnispflichtig sind (§ 1 KWG, 34 c GeWO), sowie die Übernahme der Haftung und der Geschäftsführung in Kommanditgesellschaften mit diesem Unternehmensgegenstand. |