| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so können sie die Gesellschaft nur gemeinschaftlich vertreten. Die Gesellschafter können durch Beschluss die Vertretung abweichend regeln, insbesondere Einzelvertretung oder Gesamtvertretung einzelner Geschäftsführer anordnen.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |