Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die wirtschaftliche und organisatorische Beratung von Unternehmen. Gegenstand ist weiter die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Beteiligung an anderen Gesellschaften sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holding. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen und Gesellschaften - auch mit einem abweichenden Unternehmensgegenstand - errichten, erwerben, sich an solchen zu beteiligen, bei ihnen die persönliche Haftung übernehmen und deren Geschäfte führen. Ausgenommen sind jedoch solche Tätigkeiten, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen.