Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer und wird durch diesen vertreten. Der Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Führung eines Reisebüros. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die im Zusammenhang mit der Führung eines Reisebüros stehen.