| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, der Verkauf, die Nutzung und die Verwaltung von Grundbesitz und Anteilen an Gesellschaften sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften . Die Gesellschaft kann die persönliche Haftung bei den Beteiligungsgesellschaften übernehmen und deren Geschäfte führen. Ausgenommen sind jedoch solche Tätigkeiten, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen. |