| Gegenstand | Die Bewachung und der Schutz des Lebens und Eigentums fremder Personen einschließlich Sicherheitsberatung, Werkschutz und Funkstreifendienst sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte und Nebentätigkeiten.
Die Gesellschaft kann andere Unternehmen und Gesellschaften - auch mit einem abweichenden Unternehmensgegenstand - errichten, erwerben, sich an solchen beteiligen, bei ihnen die persönliche Haftung übernehmen und deren Geschäfte führen, auch soweit hierzu bei den Beteiligungsunternehemen für deren Tätigkeit eine Erlaubnis notwendig ist. |