Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so beschließt die Gesellschafterversammlung, ob sie allein oder gemeinschaftlich zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt sind.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an anderen Unernehmen, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin an der Kommanditgesellschaft Firma Gerd Johs. Petersen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft