| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so beschließt die Gesellschafterversammlung, ob sie allein oder gemeinschaftlich zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt sind.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |