Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
die Verwaltung vom Immobilien sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte und Vewaltung von Gesellschaften und die Vornahme aller diesem Zweck förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte.