Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die betriebswirtschaftliche Beratung sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Beteiligung an anderen Gesellschaften. Die Gesellschaft kann die persönliche Haftung bei den Beteiligungsgesellschaften übernehmen und deren Geschäfte führen. Ausgenommen sind jedoch solche Tätigkeiten, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen.