Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die betriebswirtschaftliche Beratung im weitesten Sinne und alle sonstigen Tätigkeiten, soweit sie nicht genehmigungspflichtig sind und der betriebswirtschaftlichen Beratung dienen.