Über das Vermögen der Gesellschaft ist das Insolvenzverfahren eröffnet (AG Flensburg - 56 IN 167/04). Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.