| Gegenstand | Betrieb von Sachversicherungen mit Ausnahme von industriellen Versicherungen. Der Verein kann Versicherungsverträge gegen festes Entgelt schließen. Die Einnahmen aus diesen Versicherungen darf 15% der Gesamteinnahme nicht übersteigen. Versicherungen können in Zweigen vermittelt werden, die der Verein selbst nicht betreibt. |