| Gegenstand | Die Gesellschaft dient der Stadt Flensburg und anderen Kommunen als Sanierungsträger und / oder Projektentwickler. Es handelt sich vor allem um Aufgaben, die den Kommunen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei der Vorbereitung oder der Durchführung (einschließlich der Abwicklung) von Sanierungsmaßnahmen obliegen gem. dem besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuches (BauGB).
Die Gesellschaft erfüllt die ihr von den Kommunen übertragenen Aufgaben nach § 157 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 oder 2 BauGB im eigenen Namen für Rechnung der Kommune als deren Treuhänder oder im eigenen Nahmen für eigene Rechnung. Die ihr von der Kommune übertragene Aufgabe nach § 157 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BauGB erfüllt sie im eigenen Namen für Rechnung der Kommune als deren Treuhänder.
Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der genannte Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder solche Unternehmen erwerben, errichten oder pachten.
Die Gesellschaft verpflichtet sich zur Anwendung des Flensburger Kodex in der jeweils geltenden Version und bekennt sich zu den Leitlinien guter Unternehmensführung, wie sie im Flensburger Kodex festgeschrieben sind. |