| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so ist er einzelvertretungsbefugt und berechtigt, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten zu vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so vertreten alle gemeinsam die Gesellschaft.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. |