| Gegenstand | Die Erledigung von Speditions- und Transportgeschäften mit eigenen und fremden Fahrzeugen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte vorzunehmen, die dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar zu dienen geeignet sind. Ferner darf die Gesellschaft Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. |