Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen und aller damit in Zusammenhang stehende Geschäfte. Ausgenommen sind jedoch solche Tätigkeiten, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen - auch mit einem abweichenden Unternehmensgegenstand - errichten, erwerben, sich an solchen beteiligen und deren Vertretung übernehmen. Sie kann unter ihrer oder anderer Firma im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten.