Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Unternehmensberatung und die Buchhaltung und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Bauträgergeschäfte. Sie übt keine Tätigkeit gem. § 34 c GeWO aus. Des weiteren ausgeschlossen ist jede Vermögensverwaltung im Rahmen des § 1 KWG. Sie darf im übrigen alle anderen Maßnahmen treffen, die den Gesellschaftszweck zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gründen, erwerben, sich an ihnen beteiligen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie Organschaftsverhältnisse, sei es als Ober- oder Untergesellschaft, eingehen.