| Gegenstand | Die Unternehmensberatung und die Buchhaltung und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Bauträgergeschäfte. Sie übt keine Tätigkeit gem. § 34 c GeWO aus. Des weiteren ausgeschlossen ist jede Vermögensverwaltung im Rahmen des § 1 KWG. Sie darf im übrigen alle anderen Maßnahmen treffen, die den Gesellschaftszweck zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gründen, erwerben, sich an ihnen beteiligen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie Organschaftsverhältnisse, sei es als Ober- oder Untergesellschaft, eingehen. |