| Gegenstand | Entwicklung und Betrieb innovativer, internetbasierter Systeme sowie der Handel mit Hard- und Software. Die Bereitstellung von Kommunikationsinfrastrukturen im Internet. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich auch an Gesellschaften beteiligen, die dem Geschäftszweck dienen. Sie darf Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten. |