| Gegenstand | Die Produktion, der Handel, Service, Investitionen, Finanzierungen in der Maschinenbranche. Ausgenommen sind jedoch solche Tätigkeiten, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen - auch mit einem abweichenden Unternehmensgegenstand - errichten, erwerben, sich an solchen beteiligen und deren Vertretung übernehmen. Sie kann unter ihrer oder anderer Firma im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmensverträge im Sinne von §§ 291, 292 AktG abzuschließen. |