| Gegenstand | der Betrieb einer Schlosserei sowie eines Schweißfachbetriebes, die Ausführung von Schlosser- und Schweißarbeiten jeder Art, insbesondere der Stahl- und Aluminiumbau sowie die Durchführung sämtlicher Arbeiten, die den Umbau, insbesondere den Innenausbau von Gebäuden und Baulichkeiten im weitesten Sinne betreffen, weiter der Handel mit Waren aller Art, soweit dieser nicht der Genehmigung bedarf. Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte, auch solche, die genehmigungs- bzw. erlaubnispflichtig sind, oder für die die erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse vorliegen, betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar dienlich sind. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere Unternehmen, ihr gleicher oder ähnlicher Art zu übernehmen, zu erwerben oder zu vertreten und sich an solchen Unternehmen zu beteiligen. |