Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
der Handel mit Gebraucht- und Neufahrzeugen sowie der Betrieb einer Kfz-Werkstatt. Die Gesellschaft kann gleichartige Unternehmen erwerben, pachten oder mieten, sie kann sich auch an solchen Unternehmen beteiligen.