| Eintragungstext | | Text | Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 07.06.1999 mit der Stadtwerke Flensburg GmbH mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRB 1283 FL, herrschendes Unternehmen), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom selben Tage zugestimmt hat. Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 24.09.2003 mit der Stadtwerke Flensburg GmbH mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRB 1283 FL, herrschendes Unternehmen), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom selben Tage zugestimmt hat. Der mit der Stadtwerke Flensburg GmbH mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRB 1283 FL) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Nachtragsvereinbarung vom 16.12.2013 in § 1 Ziffer 2 und § 7 Ziffer 3 geändert worden. Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom 16.12.2013 zugestimmt. |
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