| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, ist jeder Geschäftsführer grundsätzlich allein zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |