Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung von Handelsgesellschaften. Die Gesellschaft kann im übrigen alle Maßnahmen ergreifen, die den Gesellschaftszweck zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gründen, erwerben, sich an ihnen beteiligen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sowie Organschaftsverhältnisse, sei es als Ober- oder Untergesellschaft, eingehen. Ausgenommen sind jedoch solche Tätigkeiten, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen.