| Gegenstand | die Planung, Betreuung und Durchführung sowie Vermarktung von Bauprojekten aller Art, der An- und Verkauf von Grundstücken, die Entwicklung und Umsetzung von Projekten sowie aller damit zusammenhängender Geschäfte incl. der Beratung von Unternehmern und Privatpersonen. Die Gesellschaft soll zugleich berechtigt sein, als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung -entsprechend dem vorgenannten- Bauvorhaben vorzubereiten oder durchzuführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte zu verwenden. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmenszwecks dienlich sein können. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. |