| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, muss dieser Steuerberater sein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, kann die Gesellschafterversammlung beschließen, dass sie alleinvertretungsberechtigt sind, sofern sie Steuerberater sind. Ist ein Geschäftsführer nicht Steuerberater, kann er die Gesellschaft nur gemeinschaftlich mit einem weiteren Geschäftsführer vertreten, der seinerseits Steuerberater ist. Die Zahl der Geschäftsführer, die nicht Steuerberater sind, darf die Zahl der Steuerberater unter den Geschäftsführern nicht übersteigen.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |