| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der "HP Immobilien GmbH & Co. KG die erste" (Amtsgericht Flensburg, HRA 5624 FL) sowie für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der "HP Immobilien GmbH & Co. KG die zweite" (Amtsgericht Flensburg, HRA 5618 FL) sind die Geschäftsführer jeweils von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |