Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Herstellung und Reparatur von Zahnersatz aller Art. Zur Erreichung dieses Zweckes ist die Gesellschaft berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen zu erwerben und sich an solchen zu beteiligen.