Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen für Gewerbe, Handel, Industrie- und Verwaltung sowie der Handel mit sämtlichen Waren, die zur Ausübung der vorgenannten Dienstleistungen erforderlich sind.