| Gegenstand | Fabrikation von und der Handel mit Industrieprodukten jeglicher Art sowie alle diesem Unternehmenszweck dienenden Geschäfte.
Zur Erreichung dieses Zweckes ist die Gesellschaft berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben und sich an solchen zu beteiligen. |