Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Durchführung von Treuhandgeschäften jeder Art mit Ausnahme von Bankgeschäften im Sinne des Kreditwesengesetzes und Rechtsgeschäften im Sinne des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften. Die Gesellschaft ist berechtigt, insbesondere Gesellschaftsbeteiligungen und sonstige Beteiligungen an Kommanditgesellschaften treuhänderisch zu erwerben und zu verwalten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten oder zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie sämtliche Geschäfte zu betreiben, die zur Förderung der Gesellschaft geeignet sind.