| Gegenstand | Die Konzeption, Produktion und Durchführung von Veranstaltungen im Bereich kultureller Darbietungen, insbesondere Konzertveranstaltungen - auch als sog. Open-Air-Konzerte mit einem oder mehreren Künstlern, auch in Kombination mit gastronomischen Leistungen jeglicher Art, einschließlich deren Bewerbung, sowie deren Vermarktung, Franchising und Merchandising, auch im Auftrag Dritter.
Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und andere branchengleiche oder branchenähnliche Unternehmen erwerben, pachten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft ist darüber hinaus berechtigt, mit Franchise- oder sonstigen Lizenzpartnern zusammenzuarbeiten. |