| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen. Die Gesellschaft kann sich insbesondere an anderen Unternehmen, auch wenn sie einen anderen Unternehmensgegenstand haben, beteiligen, sie erwerben, sie gründen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Weiterhin kann die Gesellschaft Management- und Beratungsleistungen im unternehmerischen Bereich an verbundene Unternehmen erbringen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Hilfs- und Nebengeschäfte zu tätigen. Sie ist weiter berechtigt, sämtliche Geschäfte zu tätigen, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar zu fördern. |