| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Verfolgung des Unternehmensgegenstandes dienlich sind oder das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen. Sie kann gleiche oder ähnliche Unternehmen im In- und
Ausland gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen sowie Zweigniederlassungen errichten. |