| Eintragungstext | | Text | Der Vorstand ist für die Dauer von fünf Jahren ab Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um 25.000,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2025/I) |
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