| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist
- die Verwaltung eigenen Vermögens;
- das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften;
- die Übernahme der Komplementärstellung an anderen Gesellschaften
- die Übernahme der Geschäftsführung für andere Unternehmen.
Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeit auf andere Geschäftszweige ausdehnen.
Sie ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Betrieben gleicher, ähnlicher oder verwandter Art zu beteiligen und solche Betriebe zu erwerbern sowie im Übrigen alle Geschäfte zu tätigen, die der Förderung ihres Unternehmenszwecks unmittelbar oder mittelbar dienlich erscheinen. Eine Erweiterung oder Änderung des Gesellschaftszwecks ist durch Gesellschafterbeschluss möglich. |