| Gegenstand | Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Projektentwicklung, die Vermittlung, der Neu- und Umbau, die Vermietung und der Verkauf von bebauten und unbebauten Liegenschaften, insbesondere von Wohn- und Gewerbeobjekten sowie die Vornahme aller Handlungen, die hiermit im Zusammenhang stehen.
Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar fördern. Sie ist berechtigt, sich an deren Gesellschaften zu beteiligen, bestehende Unternehmen zu erwerben und im In- und Ausland Zweigniederlassungen und alle gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu errichten.
Gegenstand der Gesellschaft kann auch sein, Organ im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses zu sein. Die Gesellschafterversammlung kann die Geschäftsführung ermächtigen, einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abzuschließen. |