| Gegenstand | Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 AO 4.), Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 AO 7.), sowie die Förderung der Hilfe für Opfer von Straftaten (§ 52 Abs. 2 AO 10.). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch traumazentrierte Fachberatung und traumapädagogische Unterstützung, Weiterbildungsangebote für Fachkräfte, Angehörige und Betroffene, Präventions- und Aufklärungsarbeit auch im Kinderschutz, Begleitung in schwierigen Lebenslagen und schwierigen Prozessen Betroffener und Institutionen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen gemeinnützigen Unternehmen zu beteiligen, entsprechende Beteiligungen zu erwerben, zu halten, zu verwalten und zu veräußern sowie alle Maßnahmen zu veranlassen, die unmittelbar oder mittelbar geeignet sind, den angegebenen gemeinnützigen Zweck der Gesellschaft zu fördern. |