Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Gegenstand des Unternehens ist der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von eigenem Vermögen und Beteiligungen gleich welcher Art im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, jedoch nicht als Dienstleistung für Dritte.
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen übernehmen, vertreten oder pachten und sich an solchen Unternehmen beteiligen, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern.