| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens
a) ist die Planung, die Errichtung, das Betreiben und die Verwaltung von Generatoren zur Erzeugung regenerativer elektrischer Energie,
b) die Entwicklung, die Mitwirkung an der Entwicklung, das Errichten, das Betreiben und das Verwalten von technischen Anlagen aller Art zum Speichern erzeugter regenerativer Energien,
c) die Planung, die Errichtung, das Betreiben und die Verwaltung von elektrischen Netzen, Netzstrukturen und sonstigen technischen Anlagen, die zum Transport erzeugter regenerativer Energien erforderlich sind,
d) die Tätigkeiten eines Bauträgers im Rahmen von Generalunternehmer-/Generalübernehmerverträgen betreffend die Planung, die Projektierung und die Errichtung von Generatoren zur Erzeugung regenerativer elektrischer Energien,
e) Erstellung des betriebswirtschaftlichen Konzeptes, Mitwirkung bei der Erstellung der rechtlichen Struktur ökologischer Kapitalanlagen, Erstellung der Verkaufsprospekte, Mitwirkung bei der Eigenkapital- und Fremdkapitaleinwerbung zur Finanzierung ökologischer Kapitalanlagen.
Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen beteiligen, die zum Unternehmensgegenstand die unter Abs. 1. aufgeführten Tätigkeitsbereiche haben.
Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann die zur Erreichung ihres Zweckes erforderlichen oder zweckmäßigen Handlungen selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen.
Im Übrigen ist die Gesellschaft berechtigt, sämtliche Tätigkeiten auszuführen, die zur Durchführung und Umsetzung des Unternehmensgegenstandes erforderlich sind.
Die Gesellschafter können durch Gesellschafterbeschluss den Gegenstand des Unternehmens erweitern und beschränken. |