| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die erlaubnisfreie Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Erwerben und Verwalten von Grundbesitz, sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften und die Tätigkeit als geschäftsleitende Holding. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen und Gesellschaften - auch mit einem abweichenden Unternehmensgegenstand - errichten, erwerben, sich an solchen beteiligen, und deren Geschäfte führen, auch soweit hierzu bei den Beteiligungsunternehmen für deren Tätigkeit eine Erlaubnis notwendig ist. |